Kurzgutachten

Kurzgutachten in Bielefeld

Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand, insbesondere müssen alle wichtigen Dokumente wie Grundbuch, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Schnitte, mögliche Baugenehmigungen etc. bei diversen Ämtern besorgt werden. Die kostengünstige Alternative für ein Gutachten hierzu ist das sogenannte Kurzgutachten.

Möchten Sie nur den Wert Ihrer Immobilie wissen oder welcher Verkaufspreis aktuell am Markt erzielt werden kann? Sie benötigen aber generell eine schriftliche Immobilienbewertung von einem Immobiliengutachter, u.a. als Verkaufsargument gegenüber Interessenten, dann ist das Kurzgutachten die beste Wahl für Ihre Bedürfnisse.

Sie sollten aber wissen, dass das Kurzgutachten keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten darstellt. Wie die Marktwertanalyse ist auch das Kurzgutachten kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Das Kurzgutachten basiert auf den Unterlagen zur Immobilie, die Sie mir als Eigentümer bzw. Bevollmächtigter des Eigentümers zur Verfügung stellen sowie der Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie.

Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO / IEC 17024 für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien dokumentiere ich bei der Besichtigung in Wort und Schrift die wichtigsten Merkmale von Grundstück und Haus. Selbstverständlich beurteile ich auch die Bausubstanz und lasse mögliche Bauschäden in die Wertermittlung einfließen.
Alle Beurteilungen erfolgen nach Augenschein, das heißt ohne Eingriff in die bestehenden baulichen Gegebenheiten.
Optional können im Wertgutachten zusätzliche eigentumsrechtliche Besonderheiten der Immobilie ausgewiesen werden, wie etwa Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuches.

Das Kurzgutachten wird auf ähnlicher Grundlage wie das vollumfängliche Verkehrswertgutachten erstellt, wobei der Umfang die Ausarbeitung allerdings nur 15 bis 20 Seiten umfasst und so natürlich nicht alle Merkmale aufgeführt werden können. Es wird nur anhand der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt. Es erfolgt keine Beschaffung oder Überprüfung von Dokumenten meinerseits.

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