Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert wird im § 194 BauGB definiert. Zusammengefasst handelt es sich beim Verkehrswert um den Preis der Immobilie, der im normalen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Umgangssprachlich gibt es auch noch die Bezeichnung „Gemeiner Wert“ oder „Wert für Jedermann“.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird erstellt, um den Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks zu ermitteln. Es grenzt sich deutlich von einem Kurzgutachten ab. Das Verkehrswertgutachten ermöglicht Verkäufer oder Käufer einen verlässlichen Kaufpreis zu ermitteln.
Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten von einem Immobiliengutachter benötigen Sie aber auch bei Vermögensauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen, Erbauseinandersetzungen oder Nachlassfällen. Keine Beachtung finden in einer Immobilienbewertung persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die das Marktgeschehen beeinflussen könnten.
Um den Verkehrswert einer Immobilie festzulegen sind verschiedene Faktoren relevant:
- der Zeitpunkt, an dem die Ermittlung stattfindet (der sogenannte „Wertermittlungsstichtag“)
- der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht (der sogenannte „Qualitätsstichtag“)
- die Beschaffenheit und Eigenschaften des Grundstücks (zum Beispiel der Grad der Erschließung)
- rechtliche Gegebenheiten wie etwa ein Leitungsrecht oder ein grundbuchrechtlich eingetragenes Wohnrecht der Immobilien
Folgende Richtlinien kommen bei der Wertermittlung zur Anwendung, die sich auf die Art des Bewertungsobjektes beziehen:
- Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 20. März 2014
- Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie – EW-RL) Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 12. November 2015
- Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 5. September 2012
Um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu können, werden diverse Daten benötigt. Seit 1960 gibt es in Deutschland den Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Diese Institution dient als wichtige Datengrundlage und verfolgt das Ziel eine Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu schaffen. Mit Hilfe dieser erhobenen und analysierten Daten können zertifizierte Sachverständige ein Verkehrswertgutachten oder auch ein Beleihungswertgutachten für Banken erstellen.
Die Erstellung eines vollumfänglichen Verkehrswertgutachtens in Bielefeld und Umgebung benötigt eine gute Vorbereitung, da Beschreibungen, Erklärungen und unterschiedlichste Angaben zwingend erforderlich sind. Das Gutachten ist so geschrieben und aufgebaut, dass es auch für Dritte verständlich und nachvollziehbar ist. Aufgrund dieser Tatsache sind meine Wertgutachten von deutschen Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.
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